Die britischen Aufsichtsbehörden haben den Personalverantwortlichen im Cloud-Bereich gerade eine neue Compliance-Ebene auferlegt

Das britische Finanzministerium hat vier Cloud-Anbieter als kritische Dritte für den Finanzdienstleistungssektor eingestuft. AWS, Google, Microsoft und Oracle stehen nun auf einer speziellen Beobachtungsliste und unterliegen der direkten Aufsicht durch die FCA und die PRA. Diese Einstufung bedeutet, dass jedes Institut, das für seine Kerngeschäfte auf diese Plattformen angewiesen ist, nachweisen muss, dass es seine Abhängigkeiten erfasst hat und darlegen kann, was im Falle einer Zugangsunterbrechung geschieht.

Dies ist eine Entwicklung im Vereinigten Königreich, deren Auswirkungen sich jedoch auch auf den Personalmarkt im DACH-Raum auswirken werden. Deutsche und Schweizer Banken mit Niederlassungen im Vereinigten Königreich benötigen nun Mitarbeiter, die in einem doppelten Compliance-Rahmen arbeiten können. Wir haben bereits eine Suche nach einem Leiter für Cloud-Governance bei einem Institut mit Hauptsitz in Frankfurt durchgeführt, bei der Erfahrung sowohl mit den BaFin-Anforderungen als auch mit den britischen Vorschriften zur operativen Widerstandsfähigkeit gefordert wurde. Diese Kombination tauchte in der Stellenbeschreibung auf, da die Position nun jemanden erfordert, der die Abhängigkeit von Anbietern gleichzeitig für zwei Rechtsräume in regulatorische Sprache übersetzen kann.

Die Logik hinter den regulatorischen Vorgaben ist klar. Wenn vier Anbieter einen so großen Teil der Infrastruktur der Branche tragen, wird das Konzentrationsrisiko zu einem politischen Anliegen. Reines technisches Cloud-Fachwissen ist nur ein Teil des Anforderungsprofils. Die Positionen, die das größte Interesse wecken, verbinden Architekturkenntnisse mit der Fähigkeit, als Bindeglied zwischen dem Plattformteam und der Compliance-Abteilung zu fungieren und Risiken in einer Sprache zu erklären, die beide Seiten verstehen.

Personalverantwortliche, die Teams für Cloud- oder Datenplattformen zusammenstellen, werden in ihren Stellenbeschreibungen eine längere Liste von Screening-Fragen vorfinden. Kann dieser Bewerber einer Aufsichtsbehörde eine Übersicht über die Abhängigkeiten von Anbietern darlegen? Hat er bereits in einem Umfeld gearbeitet, in dem ein Cloud-Anbieter nicht als reine Beschaffungsentscheidung, sondern als regulierte Geschäftsbeziehung behandelt wurde? Wir gehen davon aus, dass diese Filterkriterien im kommenden Jahr branchenweit häufiger zum Einsatz kommen werden.

Die Institute werden zunächst wahrscheinlich vorsichtig vorgehen und das Thema Regulierung in bestehende Stellenprofile integrieren, anstatt gleich neue Stellen zu schaffen. Die Zahl der Fachkräfte, die sich wirklich grenzüberschreitend mit Compliance auskennen, ist nach wie vor begrenzt, und Unternehmen, die solche Talente frühzeitig erkennen, werden in den nächsten zwei Jahren deutlich weniger Schwierigkeiten bei der Personalbesetzung haben.

Angeregt durch Berichte von Diginomica.

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